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Zuständige Mitarbeiter
Frau Elke Schneider
Besucheradresse
Gebäude: Thaleischweiler-FröschenRoom Nr.: 15
Floor: 1. OG
Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Waren besteht, darf nur erteilt
werden, wenn das Spiel
- auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
- in Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben
Ausnahmen sind in der Spielverordnung geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).