⇑ / Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilen
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Leistungsbeschreibung
Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß Handwerksordnung können Sie beantragen, wenn
- ein Ausnahmegrund vorliegt
- und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten Handwerk sowie im kaufmännischen und allgemeinrechtlichen Bereich nachgewiesen sind.
Mit einer erteilten Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk.
Achtung: Mit einer Ausnahmebewilligung erwerben Sie nicht die Berechtigung, den Meistertitel zu führen. Die Ausbildungsberechtigung im betreffenden Handwerk bedarf der gesonderten Überprüfung..
Eine Ausnahmebewilligung kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks beschränkt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Sachkunde oder der Qualifikation und/oder
- Nachweis über die Dauer der Berufsausübung im beantragten Handwerk (Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen), soweit vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge/ Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Sie können auch eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.