Sterbefall im Ausland beurkunden
Leistungsbeschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Joachim Anstätt
- Herr Christopher ArztFachdienstleiter Bürgerservice, Personenstandswesen, Jugend und Soziales